Wettbewerbswidrig oder nicht?

Wichtiges Urteil zur Werbung mit Google-Adwords

03.12.2009

Vorsicht bei Werbeslogans

Durch die Entscheidung wird letztlich deutlich, dass es bei Werbeslogans, insbesondere bei verkürzten Adwords-Werbungen und im Internet immer auf den Einzelfall ankommt und die Wortwahl wichtig ist. Wer insbesondere mit besonderen Leistungen wirbt, wie "beste Preise", sollte gewährleisten, dass er diese Informationen regelmäßig aktualisiert und im Falle einer Abmahnung auch beweisen kann.

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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