Überstunden und Arbeitszeitgesetz

Wie lange muss ich eigentlich maximal arbeiten?

29.10.2009

In dem eingangs erwähnten Beispiel sieht dies wie folgt aus: 8,5 Stunden/5 Tage ergibt eine Wochenarbeitszeit von 42,5 Stunden, im Durchschnitt werden aber nur 7,08 Stunden pro Tag (42,5 Stunden : 6 Tage) gearbeitet, so dass die 8 Stunden-Grenze des § 3 S. 1 ArbZG eingehalten ist. Mithin ist eine werktägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden immer dann möglich, wenn der sechste Arbeitstag, also der Samstag arbeitsfrei ist, so dass im Durchschnitt die auf 6 Tage angelegte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten ist. Denkbar wären nach dem Arbeitszeitgesetz generell auch folgende Arbeitzeitvereinbarungen:

- Beschäftigung der Arbeitnehmer von Montag bis Freitag mit jeweils 9,6 Stunden oder

- Beschäftigung der Arbeitnehmer von Montag bis Donnerstag mit jeweils 10 Stunden, am

Freitag mit 8 Stunden.

Ob derartige Regelungen aber tatsächlich durchsetzbar sind, ist dagegen fraglich. Das ArbZG regelt auch lediglich die Höchstgrenze der Arbeitszeit, bis zu der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer (über 18 Jahre) sanktionslos beschäftigen darf. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz stellen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind auch nur im Rahmen des ArbZG zulässig. Hiergegen widersprechende arbeitsvertragliche Regelungen sind gemäß § 134 BGB nichtig und damit nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. (RA Dr. Christian Salzbrunn/mf)

Der Autor

Dr. Christian Salzbrunn arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie die Themen Insolvenz und Inkasso.

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