Wie man gemeinsam durch Krisen kommt

25.06.2007
Von Michael Schweizer

Für eine verhaltensbedingte Kündigung muss das Unternehmen dem Mitarbeiter allerdings seine Fehler detailliert nachweisen, was oft langwierig und aufwändig ist. Arbeitsrechtlich ist unklar, wann eine Leistung oder ein Verhalten so schlecht sind, dass sie einem Unternehmen nicht zugemutet werden können. Es gibt dazu nur Faustregeln und Erfahrungswerte, die sich teilweise widersprechen.

Versetzung statt Kündigung

Auch deshalb halten gute Vorgesetzte, wenn es mit einem Mitarbeiter nicht geht, intern nach einem Arbeitsplatz für ihn Ausschau, auf den er besser passt. Dietmar Schröder: "Wenn Mitarbeiter auf einer Position nicht zurechtkommen, suchen wir nach alternativen Einsatzmöglichkeiten." Armin Bender: "In mehr als einem Fall hat sich der Wechsel zu einem anderen Projekt, an einen anderen Standort oder in ein anderes Team als die beste Lösung für den betreffenden Mitarbeiter erwiesen." Und Uwe Ufer besetzt Fachbereichsleiter-Stellen nur noch auf Zeit. (computerwoche/Michael Schweizer/mf)

Fortsetzung folgt

Chefs leiden unter ihren Mitarbeitern und diese unter ihren Chefs. Mit dem zweiten Aspekt befasst sich unser Beitrag "Hilfe, mein Chef ist unfähig" in CW 14/07, die am 5. April 2007 erscheint.

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