"Markenanmeldung und Markenrecherche ab 99 Euro"

Wie sinnvoll sind Pauschalangebote für Markenanmeldungen?

13.01.2009

Wenn die jüngere Markenanmeldung Rechte an einem älteren Kennzeichen verletzt, sind im Falle einer Abmahnung die anfallenden Rechtsanwaltskosten vom Anmelder zu erstatten. Diese betragen abhängig vom Wert des verletzten Kennzeichens zwischen 1.000,00 Euro und 1.800,00 Euro; bei Beteiligung eines Patentanwaltes das Doppelte davon. Zusätzlich ist der mit der Marke erwirtschaftete Gewinn herauszugeben.

Fazit

Pauschalangebote für Markenanmeldungen haben ihre Berechtigung. Sie schaffen Kostentransparenz und machen die Anmeldekosten kalkulierbar. Entscheidend ist der Leistungsumfang des Pauschalpakets. Wer kein Markenprofi ist, sollte stets darauf achten, dass im Leistungsumfang eine individuelle Beratung und eine Markenrecherche nach bestehenden ähnlichen Marken enthalten ist. Hierfür ist mit Rechtsanwaltskosten von rund 500,00 Euro zu rechnen. Bei einer umfassenden Recherche auch nach anderen ähnlichen Kennzeichen ist mit Kosten von rund 1.500,00 Euro zu rechnen.

Der Autor Michael Plüschke ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Kontakt:

Dussmann-Haus, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin, Tel.: 030 20253-175, Fax. 030 20253-347, E-Mail: m.plueschke@ra-plueschke.de, Internet: www.plueschke.de

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