Kind verursacht Schrammen am Auto

Wie weit geht die Aufsichtspflicht?

04.07.2011

Was würden verständige Eltern vernünftigerweise tun?

Bei Kindern bestimme sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, weiterhin nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens. Insgesamt sei das zu tun, was verständige Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu vermeiden.

Hinsichtlich einer Teilnahme am Straßenverkehr werde man zwar grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass nichtschulpflichtige Kinder noch einer Aufsicht bedürfen. Beim Ausmaß der Aufsicht seien neben dem Alter des Kindes und der Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr auch die konkreten Straßenverhältnisse zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall sei die Tochter bereits etwas über fünf Jahre gewesen und sei seit ca. zweieinhalb Jahren Rad gefahren. Vorher habe sie bereits ein Jahr lang ein Laufrad gehabt. Die Strecke zum Kindergarten fahre sie ebenfalls seit zwei Jahren. Unfälle habe es keine gegeben. Deshalb sei keine Pflichtverletzung darin zu sehen, dass ihr erlaubt worden sei, die letzte Strecke des Walter-Klingenberg-Wegs alleine voraus zu fahren.

Das Gericht sei auch aufgrund der Zeugenaussagen davon überzeugt, dass das Kind aus Richtung der Kaulbachstraße gekommen sei. Dieser Teil des Weges sei weitestgehend ein Geh- und Radweg, der nicht von Kraftfahrzeugen genutzt werden könne.

Im Hinblick auf den Umstand, dass es zu den Erziehungspflichten der Eltern gehöre, ihr Kind zu selbständigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zu erziehen, stelle das Vorausfahrenlassen keine Aufsichtspflichtverletzung dar. Dazu sei es nötig, Kindern gewisse Freiräume zu geben, die es ihnen ermögliche, Gefahrensituationen zu erkennen und zu meistern.

Bei einem fünfjährigen Kind sei zudem zu berücksichtigen, dass es in naher Zukunft in der Lage sein sollte, den Schulweg zu bewältigen. Es sei daher in Ordnung, wenn Eltern ein derartiges Kind, das sein Fahrrad beherrsche, kleinere Strecken, gerade auch auf wenig befahrenen Straßen alleine fahren zu lassen.

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