Keine Gnade für Trödler

Zu spät zur Arbeit - Kündigung rechtens

28.04.2009

Arbeitgeber sollten in solchen Fällen nicht nur das persönliche Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen, sondern auch etwaige gravierende Verspätungen formal richtig abmahnen, das heißt, auch bei den Abmahnungen darauf achten, dass die formalen Erfordernisse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehalten werden. (OE)

Der Autor Stefan Engelhardt ist Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht und Landesregionalleiter bei der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaf.

Kontakt: Tel.: 040 53028-204, E-Mail: stefan.engelhardt@rwwd.de, Internet: www.mittelstands-anwaelte.de

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