Schadensersatz wird fällig: Niedriger eBay-Startpreis kein Hinweis auf Plagiate

Die Anbieter gefälschter Waren müssen unter Umständen Schadenersatz bis zum Preis des Originals zahlen, wenn sie nicht deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei ihren Waren um Plagiate handelt.

Die Anbieter gefälschter Waren müssen unter Umständen Schadenersatz bis zum Preis des Originals zahlen, wenn sie nicht deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei ihren Waren um Plagiate handelt.

Zurück zum Artikel: Schadensersatz wird fällig: Niedriger eBay-Startpreis kein Hinweis auf Plagiate