Herstellerfotos im Internet

Abmahnfalle Produktbild

06.02.2008

In diesem Zusammenhang haben wir die Erfahrung gemacht, dass die im Rahmen der Abmahnung geltend gemachten Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche oft höher sind als sonst bei Urheberrechtsverletzungen im Internet üblich. Sie sollten sich daher bei Erhalt einer derartigen Abmahnung anwaltlich beraten lassen.

Wie stellen Sie Ihre Produkte richtig im Bild dar?

Eine Alternative zur Produktabbildung kann es durchaus sein, Herstellerbilder zu verwenden. In diesem Fall sollte der Händler sich jedoch das ausdrückliche Einverständnis des Herstellers bzw. des Urhebers oder Nutzungsberechtigten der Bilder einholen. Einfach Bilder von der Homepage des Herstellers oder aus einem Produktkatalog zu kopieren, ist keinesfalls ausreichend. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um Produktbilder des Großhändlers handelt. Wir empfehlen daher Händlern, sich ein ausdrückliches Einverständnis, das auch per Email dokumentiert werden sollte, einzuholen. Der sicherste Weg ist immer noch, das Produkt selbst zu fotografieren. Dass es unzulässig ist, entsprechende Produktbilder einfach von anderen Internetshops zu kopieren, versteht sich an dieser Stelle selbst.

Ein urheberrechtliches Problem kann auftauchen, wenn im Rahmen des selbst gefertigten Produktbildes eine Produktverpackung abgebildet wird, auf der urheberrechtlich geschützte Bilder enthalten sind. Die Rechtsprechung hat dieses Problem jedoch erkannt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner sogenannten Parfümflakon-Entscheidunge geurteilt, dass es zulässig ist, eine Produktverpackung zu fotografieren und dieses Foto im Rahmen der Bewerbung für den Verkauf auch abzubilden.

Zur Startseite