Die Mittelstandsdepesche informiert

Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts

21.04.2009

Anfechtung Aufhebungsvertrag wegen rechtswidriger Drohung mit Kündigung

(ArbG Düsseldorf 06.08.2008, Az.: 4 Ca 3086/08) Der Arbeitnehmer hatte im vorliegenden Fall einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Der Arbeitgeber hatte im Zuge der vorangehenden Gespräche lediglich geäußert, die Kündigung komme neben anderen Maßnahmen für ihn in Betracht.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat hier der Anfechtung des Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung nach § 123 BGB nicht stattgegeben. Diese käme nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch der Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Aufhebungsvertrages in Aussicht stellt. Dies war hier nicht der Fall, da lediglich die Kündigung neben anderen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers in Betracht gezogen wurde.

Anmerkung Friedrich Schönitz: Aufhebungsverträgen vorausgehende Gespräche sollten immer ohne Drohungen, auch Drohung einer unbedingten Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages ausgesprochen werden. Der vorliegende Fall zeigt die Möglichkeiten für den Arbeitgeber auf, wie eine drohende Anfechtung vermieden werden kann.

Zur Startseite