Grobe Beleidigung, aber Interessenabwägung

Arbeitnehmer verärgert – "Bedingungen wie im KZ"

02.07.2009

Entschuldigung hat Gewicht

Nachdem die Beschwerdekammer auch den Eindruck gewonnen hatte, dass dem Mitarbeiter seine Äußerung sehr leid tue und er nicht vorhatte, Personen zu beleidigen, kam sie unter Berücksichtigung des Lebensalters und den sozialen Belangen des Mitarbeiters zu der Überzeugung, dass in diesem Einzelfall seine Interessen des am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gegenüber den der Arbeitgeberin an dessen Beendigung überwiegen.

Klarmann empfiehlt Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern, dieses Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:
Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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