Nur nicht provozieren lassen

Beleidigende Gesten im Straßenverkehr

04.11.2008

Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 350 Euro zu zahlen, und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger als das A-Lochzeichen kann bis zu 750 Euro kosten. Sich mit der Hand die Stirn schlagen, sich die Hand vor die Augen halten oder den Kopf angewidert wegdrehen sind Gesten, die in der Urteilspraxis bislang nicht als beleidigend bewertet wurden und daher straffrei blieben. Buchstäblich in der Luft hängt dagegen der so genannte Doppelvogel, bei dem mit beiden Zeigefingern an beide Schläfen getippt wird. Nach Meinung der Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist diese Geste keine Ehrverletzung (OLG Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21). Ganz abgesehen davon, dass beide Hände ans Lenkrad gehören, sollte man sich jedoch nicht auf die Toleranz der Richter verlassen. Denn ein anderes Gericht sah im Doppelvogel sehr wohl eine Beleidigung, die mit 40 Tagessätzen geahndet wurde.

Vorsicht bei Ordnungshütern

Richtig teuer wird es, wenn sich die Beleidigung gegen Polizeibeamte richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden, und die rausgestreckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern. Achtung: Der böse Finger ist auch dann eine Beleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Laut Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, 5 St RR30/2000) wird dadurch eine sogenannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.

Kleine Geste, noch mehr Ärger

Mit Strafbefehl und Geldstrafe ist die Beleidigung aber noch längst nicht vom Tisch. Das zeigt der Fall eines Lkw-Fahrers, der einer vor ihm fahrenden Frau mehrfach einen Vogel zeigte und zehn Tagessätze à 60 DM zu berappen hatte. Darüber hinaus teilte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Der Brummi-Fahrer wehrte sich gegen den Eintrag ins Flensburger Zentralregister.

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