BSA stoppt Raubkopien von deutschen und internationalen Online-Händlern

13.03.2007
Gefälschte Software mit original Upgrade sollte Kunden täuschen.

Im Kampf gegen Verkäufer von illegaler Software haben die BSA bzw. ihre Mitglieder Einstweilige Verfügungen gegen fünf Online-Anbieter erwirkt. Drei von ihnen sind in Deutschland tätig, die übrigen beiden stammen aus den USA und Großbritannien.

Die Händler hatten auf verschiedene Arten entweder raubkopierte Computerprogramme vertrieben, gefälschte Registrierungskarten als Lizenzen verkauft oder einzelne Produktbestandteile als vollständige Produkte ausgegeben. Die BSA führt aktuell eine weltweite Initiative zum Schutz von Endkunden und Anwendern vor betrügerischen Softwarehändlern im Internet durch.

Masche Nummer 1: Identfälschungen
In dem ersten Fall, den die BSA im Zuge ihrer aktuellen Ermittlungsarbeit behandelt, wurde gegen einen Online-Händler wegen zwei Arten der Softwarepiraterie eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Zum einen hatte der Händler sogenannte "Identfälschungen" von Office-Produkten vertrieben. Dabei handelte es sich um industriell gepresste eins-zu-eins Kopien, nicht um selbst gebrannte Datenträger.

Masche Nummer 2: Aus eins mach viele

Zum anderen hatte der Händler so genannte "Produktmanipulationen" verkauft. Dabei werden Bestandteile von echten Softwareprodukten einzeln oder zusammen mit anderen, zum Teil sogar gefälschten Bestandteilen angeboten.

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