Wichtiges Thema für IT-Händler

CE-Kennzeichnung – eine neue Abmahnfalle

12.11.2009

Problemfeld Eigenimport

Wer CE-kennzeichenpflichtige Produkte selbst importiert, hat auch die Verpflichtung, für die CE-Kennzeichnung zu sorgen und ggf. notwendige Dokumentationen nachzuweisen. Uns ist aus unserer Beratungspraxis bekannt, dass viele Internethändler, nachdem sie längere Zeit ordnungsgemäß gekennzeichnete Ware von deutschen oder europäischen Großhändlern bezogen haben, auf die Idee kommen, die Ware gleich selbst, bspw. aus Asien, zu importieren. Diesen Waren fehlt oftmals die CE-Kennzeichnung. Selbst wenn eine Kennzeichnung vorliegt, dürfte eine Dokumentation nicht gegeben sein. Der Eigenimport von kennzeichnungspflichtigen Produkten stellt daher eine erhebliche Abmahngefahr dar. Dies gilt umso mehr, als dass eine fehlende CE-Kennzeichnung an kennzeichnungspflichtigen Produkten als wettbewerbswidrig gilt.

Dies wird zurzeit auch abgemahnt. In erster Linie werden Testkäufe durchgeführt - nach unserer Erfahrung zurzeit im Bereich Beleuchtung, LED und Elektronik, um dann eine fehlende Kennzeichnung abzumahnen. Hinzukommt, dass derartige Produkte tatsächlich auch nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen, wenn ein CE-Kennzeichen vorliegt. Es reicht im Übrigen nicht aus, einfach das Kennzeichen aufzubringen. Das Produkt muss natürlich sämtlichen (!) anwendbaren Richtlinien entsprechen, die Konformitätsbewertung muss entsprechend der anzuwendenden Richtlinien durchgeführt worden sein.

Eine fehlende CE-Kennzeichnung ist relativ leicht erkennbar, da die Verpflichtung besteht, dass das CE-Kennzeichen gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf einem Produkt oder einem daran befestigten Schild angebracht worden ist. Die Größe muss mindestens 5 mm betragen, bei anderen Größen müssen die Proportionen des Kennzeichens eingehalten werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Darstellung auf der Verpackung oder Begleitunterlagen zulässig.

CE = China Export

Bei importierten Waren aus China sind die chinesischen Hersteller im Übrigen "clever". Derartige Produkte enthalten oftmals die Angaben der Buchstaben "CE", die jedoch leicht von der Original-CE-Kennzeichnung abweichen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ..., da es sich nach Ansicht der Asiaten nicht um das Europäische CE-Kennzeichen handelt, sondern schlichtweg um eine Abkürzung für "China Export". Kreativität ist, wenn es nicht weiter auffällt ...

Abmahnfalle CE-Prüfung

Da, wie oben dargestellt, eine CE-Kennzeichnung kein Prüfzeichen ist, darf bei Warenangeboten auch nicht mit einer "CE-Prüfung" geworben werden. Eine derartige Aussage ist irreführend und kann abgemahnt werden.

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