Wichtiges Thema für IT-Händler

CE-Kennzeichnung – eine neue Abmahnfalle

12.11.2009

Informationen über CE-Kennzeichen an sich abmahnwürdig?

Uns sind auch Abmahnungen bekannt, in denen der Umstand gerügt wird, dass in einer Artikelbeschreibung überhaupt auf ein CE-Kennzeichen hingewiesen wird. Dies wird u. a. mit einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten begründet, da bei kennzeichnungspflichtigen Produkten der Vertrieb dieser Produkte ohne eine CE-Kennzeichnung gar nicht erlaubt ist. Solche Produkte dürfen gar nicht in den Handel gebracht werden, so dass jeder, dem in Europa ein entsprechendes Produkt angeboten wird, davon ausgehen muss, dass dieses auch eine CE-Kennzeichnung enthält und den entsprechenden Richtlinien auch tatsächlich entspricht.

Vorsicht bei Abmahnungen zum Thema "CE-Kennzeichnung"!

Abmahnungen zum Thema "CE-Kennzeichnung" sind sehr weitreichend, da sie eine sehr grundsätzliche Produkteigenschaft betreffen. Wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte sich jeder Abgemahnte über das Risiko bewusst sein, was dadurch entsteht, dass zukünftig im größeren Umfang quasi zwangsläufig kennzeichnungspflichtige CE-Produkte verkauft werden.

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Kontakt und Infos:

Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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