EAR weist Kritik an Berechnung ihrer Abholanordnungen zurück

17.10.2007
Das Ergebnis einer Expertise lässt vermuten, dass bei der Abholanordnung Hersteller mit geringem Geräteabsatz gegenüber Herstellern mit hohem Absatz benachteiligt werden. Die Zuständigen erklären, was an dem Ergebnis aus ihrer Sicht nicht stimmt.

Professor Mario Schmidt von der Fachhochschule Pforzheim war in einer Expertise zu dem Ergebnis gekommen, dass Hersteller mit geringem Geräteabsatz gegenüber Herstellern mit hohem Absatz systematisch benachteiligt werden (siehe Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Schomaker). Die Kritik an ihrer Methode zur Bestimmung der Abholanordnungen für befüllte Container an den kommunalen Übergabestellen weist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) jedoch entschieden zurück.

"Die Expertise von Prof. Mario Schmidt, FH Pforzheim, bestätigt im Ergebnis, dass die von der Stiftung EAR vorgenommenen Berechnungen der Abholverpflichtungen richtig sind", so EAR-Sprecherin Claudia Conrad-Kreml. Der in der Expertise vorgeschlagene "Alternativalgorithmus" entspreche nahezu dem Lösungsansatz, den die Stiftung EAR seit Beginn der Abholkoordination verwendet. "Die Studie belegt damit dankenswerterweise, dass die veröffentlichte Berechnungsweise entgegen mancher Behauptungen transparent und nachvollziehbar ist."

Der Algorithmus allein belege allerdings keineswegs die daraus gezogenen Rückschlüsse. Eine exakte Beweisführung hätte neben einem korrekten Algorithmus insbesondere die Verwendung inhaltlich und strukturell gleichen Datenmaterials erfordert. "Diese konnten dem Verfasser jedoch nicht zur Verfügung stehen, da sie datenschutz- und wettbewerbsrechtlich strikt geschützt sind", erklärt Conrad-Kreml.

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