eBay FAQ: Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten, Teil II

14.06.2006
Von Keller 

AGB - für nicht gewerbliche eBay-Verkäufer kaum sinnvoll

Prinzipiell kann jedermann seine Rechtsbeziehung zu seinen Käufern bei eBay durch AGB regeln - eine Pflicht hierzu besteht aber nicht. Zwar bieten gerade AGB "von und für" Private die Möglichkeit, Käuferrechte relativ weit einzuschränken, da bestimmte verbraucherrechtliche Sonderbestimmungen nur bei Unternehmer-AGB greifen.

Dennoch: Der Einsatz von AGB "unter Privaten" kann im Regelfall nicht empfohlen werden. Zum Einen ist der Grad der Erstellung wirklich rechtssicherer AGB sehr schmal und Fehltritte zur Freude der oben genannten "Spezies" für einen Nichtjuristen kaum vermeidbar. Zum Anderen sehen manche Gerichte den Einsatz eigener AGB mitunter als Indiz der Unternehmereigenschaft des Verwenders. Für Unternehmer-AGB gelten aber äußerst strenge Regeln (siehe unten).

TIPP: Verbraucher können untereinander die Haftung für Mängel an verkauften gebrauchten Sachen weitgehend ausschließen. Dies sollte sie auch auf jeden Fall tun, da andernfalls die gesetzliche "Gewährleistungsfrist" von 24 Monaten gilt.

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