E-Commerce

eBay-Händler benötigen keine Information über Zustandekommen des Vertrags

14.07.2008

"Damit liegen zwei gegensätzliche Gerichtsentscheidungen vor und es gibt eine Patt-Situation", fasst die Rechtsexpertin für Onlinerecht zusammen. "Da sich Abmahnanwälte das ihnen genehme Gericht für eine einstweilige Verfügung aussuchen können, ist trotz des neuen Urteils mit weiteren Abmahnungen zu rechnen." Wollen Händler kein Risiko eingehen, sollten sie zur Sicherheit zunächst einen Hinweis auf die Paragraphen 10 und 11 der eBay-AGB in ihre Angebote einarbeiten. (mf)

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