Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme

Ein neues IT-Grundrecht?

27.10.2008

Künftige Entwicklungen

Es dürfte zukünftig spannend zu beobachten sein, wie sich die neue und erweiterte Auslegung des Schutzbereichs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit das neue Grund-recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme auf weitere Rechtsfragen auswirken, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der "Online-Durchsuchung" stehen. Großen Einfluss hat diese neue Rechtsprechung auf den Begriff der personenbezogenen Daten - jedenfalls in Bezug auf die Verwendung derselben in informationstechnischen Systemen. Denn dieser Rechtsbegriff wurde maßgeblich geprägt durch das sogenannte "Volkszählungsurteil" aus dem Jahr 1983, an das das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung ausdrücklich anknüpft. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, bewertete das Urteil als "(...) die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Volkszählungsurteil".

Der Politik in Gestalt der Großen Koalition verbleibt nun die Aufgabe, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der gesetzlichen Regelung der "Online-Durchsuchung" auf Bundesebene in Gesetzesform zu gießen. Diese Umsetzung bleibt abzuwarten und sodann zu bewerten.

Der Autor Martin Stabno ist Rechtsanwalt und Verwaltungswirt und arbeitet in der Kanzlei Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover, Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de

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