Signifikante Vorteile für beide Verhandlungsseiten
In Ergänzung drückte Herr Ted Dean (Deputy Assistant Secretary for Services, U.S. Department of Commerce, International Trade Administration) seine Hoffnung aus, das Abkommen zeitnah zu aktualisieren. Man versuche derzeit auf beiden Seite das Möglichste, um zeitnah eine finale Einigung zu erreichen. Das Abkommen habe signifikante Vorteile für beide Verhandlungsseiten. Seine Behörde (diese verwaltet die Safe Harbor Registrierungen) habe im Vorgriff auf ein aktualisiertes Abkommen bereits den Mitarbeiterstab aufgestockt. Auch die Umsetzungs- und Kontrollpraxis seiner Behörde sei seit Verhandlungsbeginn im Jahr 2013 deutlich verändert worden.
Klare und umsetzbare Anforderungen
Im Anschluss sprachen noch Frau Dr. Marianne Janik (Senior Director Public Sector der Microsoft Deutschland GmbH), Herr Werner Bednarsch (Leiter Konzerndatenschutz der BMW AG) und Herr Thomas Kranig (Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht). Auch Herr Kranig betonte, dass ein Aussetzen des Safe Harbor Abkommen Unternehmen wir Aufsichtsbehörden in Schwierigkeiten bringen würde. Herr Kranig unterstrich seine Forderung, klare und umsetzbare Anforderungen an die Unternehmen zu stellen, die dann von einer Aufsichtsbehörde auch überprüft werden können.
Weitere Infos und Kontakt: Dr. Sebastian Kraska, Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm., Externer Datenschutzbeauftragter, c/o IITR GmbH, Marienplatz 2, 80331 München, Internet: www.iitr.de