Tipps für die Praxis

FAQs zur neuen Verpackungsverordnung

10.02.2009

Worauf müssen Händler achten?

Erhalten Händler in Deutschland Ware von einem Hersteller außerhalb der EU, sind sie nur dann zur Lizenzierung und zur Vollständigkeitserklärung verpflichtet, wenn sie zum Zeitpunkt des Grenzwechsels die rechtliche Verantwortung für die Ware tragen.

Bis wann muss die Vollständigkeitserklärung abgegeben werden?

Stichtag zur Vorlage der Vollständigkeitserklärung für das jeweilige Kalenderjahr ist der 1. Mai des Folgejahres. Für das Jahr 2008 ist die Vollständigkeitserklärung für den Zeitraum 05.04.2008 bis 31.12.2008 durchzuführen und bis zum 1. Mai 2009 bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Bezüglich der Bagatellmengen wird die Gesamtjahresmenge 2008 betrachtet.

Wie erfolgt die Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung wird in elektronischer Form der örtlichen Industrie- und Handelskammer vorgelegt. Vor Abgabe muss sie zusätzlich von einem Steuerberater, vereidigten Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Umweltsachverständigen testiert werden.

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