Ehefrau zieht den Kürzeren

Geliebtentestament nicht immer sittenwidrig

27.03.2009

Nicht ohne juristische Beratung

Henn empfiehlt in derartigen Fällen eine umfangreiche rechtliche Beratung, wobei er unter anderem auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater in der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DANSEF-Vizepräsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll., Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.dansef.de

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