Geschäftsführer: Das Risiko der persönlichen Haftung

23.03.2007
Rechtsanwalt Bernold Schöbitz erklärt wann dem Geschäftsführer das persönliche Risiko einer Inanspruchnahme durch die Gesellschaft droht und wie man sich durch D&O-Versicherungen schützen kann.

Kennen Sie die Gemeinsamkeiten von ARAG, Milupa, Moksel AG, Philipp Holzmann AG, Plettag AG, Intershop AG, Trump Deutschland GmbH und DaimlerChrysler AG?

Wenn Sie diese Frage als Geschäftsführer mit nein beantworten müssen, kennen Sie Ihr persönliches Risiko einer Inanspruchnahme durch Ihre Gesellschaft nicht. In allen genannten Unternehmen hat das Unternehmen gegen meist ehemalige Geschäftsführer Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder zumindest intern überprüfen lassen.

1. Persönliche Haftung des Geschäftsführer/Vorstandes
Nicht nur bei bekannten Großunternehmen, sondern auch verstärkt bei kleineren und mittleren Unternehmen rückt die persönliche Absicherung des Geschäftsführers gegenüber derartigen Haftungsansprüchen der Gesellschaft immer mehr in den Vordergrund. Die Zeit, als Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erhoben wurden und einen exotischen Tatbestand bildeten, sind vorbei.

Nach spektakulären Unternehmenskrisen und medienwirksamen Prozessen in den letzten Jahren wird die Arbeit der Manager in der Öffentlichkeit äußerst kritisch gesehen. Die Klagefreudigkeit ist deutlich gestiegen. Das Risiko, persönlich für unternehmerische Fehlleistungen haften zu müssen, ist deutlich gestiegen. Dabei rückt neben dem kriminellen Handeln von Managern immer mehr die Haftung aufgrund sonstiger, auch unternehmerischer Fehlleistungen in den Vordergrund.

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