Nutzer müssen aufpassen

Google Analytics – bis zu 50.000 Euro Bußgeld

12.10.2012

Jetzt Vorkehrungen treffen

Angesichts der vergleichbaren Sachlage bei Social-Plug-Ins und hier insbesondere dem Facebook-Link-Button, sollten auch hier dringend Vorkehrungen getroffen werden. Die Implementierung einer 2-Klick-Variante empfiehlt sich hier ebenso, wie ein Hinweis in der Datenschutzerklärung. (oe)

Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Die Autorin Jenny Hubertus ist Rechtsanwältin.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

Wichtiger Hinweis:
Google wird demnächst das neue "Remarketing"-Feature innerhaklb vin Google Analytics einführen. Dieses erfordert bei aktiver Nutzung eine Erweiterung der genannten Datenschutzvorgaben.
Einen ausführlichen Artikel dazu gibt es hier:
http://ganatyticsblog.de/analytics-datenschutz/google-analytics-datenschutzkonform-mit-remarketing-nutzen/

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