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Grundzüge des Unternehmensteuerreformgesetzes

08.11.2007

Hierbei bedeuten: - Abgeltungsteuer: Steuersatz 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer zuzüglich evtl. Kirchensteuer. Keinerlei Abzug von Werbungskosten, auch nicht von Schuldzinsen.

- Teileinkünfteverfahren: Steuerpflicht von 60 Prozent des jeweiligen Zuflusses an Dividenden oder Veräußerungsgewinnen in Höhe des individuellen Steuersatzes zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer; Werbungskostenabzug zulässig bis 60 Prozent der Werbungskosten.

- Freistellung: Fiktion eines Anteils nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben von 5 Prozent des jeweiligen Zuflusses, mithin partielle Steuerpflicht von 5 Prozent dieses Zuflusses und Steuerfreistellung von 95 Prozent dieses Zuflusses; unter Umständen eingeschränkter Betriebsausgabenabzug.

- Volle Versteuerung: Steuerpflicht des gesamtes Zuflusses mit dem individuellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer; voller Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Veräußerungsgewinne von Anlagen im Privatbereich (insbesondere Aktien bei Beteiligung von weniger als 1 Prozent und Anleihen) werden allerdings nur erfasst, wenn die Anschaffungen ab dem 01.01.2009 erfolgen; bei vorher erworbenen Aktien/Anleihen sind ab 01.01.2009 nur die laufenden Dividendeneinkünfte/Zinszahlungen abgeltungsteuerpflichtig. Darüber hinaus wird die Verrechnung von Veräußerungsverlusten mit Veräußerungsgewinnen detailliert und einschränkend geregelt.

9. Sonstige Änderungen ab 2008

a) de Möglichkeit von Ansparabschreibungen für Existenzgründer und kleinere Betriebe wird neu geregelt.
b) eine degressive Abschreibung für Anschaffungen ab 2008 ist nicht mehr zulässig.
c) die Betragsgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab 2008 auf EUR 150 verringert.

Kontakt und weitere Informationen: Der Autor ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Walter L. Grosse, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Luisenstraße 25, 80333 München, Telefon 089 / 55 19 05 40, Telefax 089 / 55 19 05 56, E-Mail: rae-wp-stb@gmx.de. (mf)

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