Haftungsrisiken beim Linking,Teil I

10.03.2005
Von De Zorti

Der Wert einer Internet-Präsenz bestimmt sich regelmäßig nach den dort zur Verfügung stehenden Inhalten. Content ist dabei alles was sich digitalisieren und damit "online" stellen lässt.

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Das Internet hat technisch viele Möglichkeit hervorgebracht, Inhalte in Websites einzubeziehen. Kernelement ist dabei das Hyperlinking, welches wiederum in unterschiedlichsten Varianten existiert, etwa als Surface Linking, Deep Linking, Inline Linking oder Framing. Vielen ist aber nicht bewusst, dass gerade das Herzstück des World Wide Web, nämlich das Setzen von Hyperlinks, besondere Haftungsrisiken eröffnen kann.

Für die Inhalte auf seiner Website ist der Internetanbieter verantwortlich. Bevor ein Link gesetzt wird, stellen sich daher zwei Fragen stellen: Darf ich einen Link überhaupt setzen, könnten Rechte Dritter verletzt sein?

Hafte ich auch für Inhalte fremder Seiten, auf welche mein Link verweist? Information über den Link und seinen "Background" gehört also zur obersten Pflicht eines Link-Anbieters.(In diesem Beitrag wird zunächst nur die erste Frage interessieren. Die Beantwortung der zweiten finden Sie im Teil 2 des Beitrags.)

Rechte Dritter beachten

Wer Inhalte fremder Websites durch Links in das eigene Web-Angebot integrieren möchte, läuft Gefahr etwa Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte Dritter zu beeinträchtigen sowie gegen die Vorschriften des lauteren Wettbewerbs zu verstoßen. Wer hier nicht aufpasst und blauäugig verlinkt, sieht sich sehr schnell Abmahnungen der Inhaber der Rechte aus deren geistigem Eigentum und erheblichen Schadensersatzforderungen gegenüber.

Wann aber drohen Sanktionen aus dem Setzen eines Links? Das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn einerseits in dem Link

- eine Benutzung des fremden Kennzeichens (Marke, Logo, Firmenname) oder

- eine Vervielfältigung oder sonstige Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werks (Text, Grafik) oder

- eine Täuschung der User zu sehen ist und andererseits eine Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich ist, aber nicht vorliegt!

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