Haftungsrisiken beim Linking,Teil I

10.03.2005
Von De Zorti

Framing

Eine schöne Möglichkeit, Inhalte in eine Website zu integrieren, stellt das Framing dar. Hierbei wird ein Link auf eine eigene, tiefer liegende Website oder gar fremde Website gesetzt, um diese Inhalte in das eigene Internetangebot einzubinden. Die verlinkten Inhalte erscheinen dann vollständig oder in Auszügen mit der gewohnten Rahmen ("Frame")gestalt.

Der normale Nutzer merkt in aller Regel nicht, aus welcher Quelle der verlinkte Inhalt stammt. Gerade die vorhin dargestellten Inline Links lassen sich durch einen Frame unauffällig kaschieren. Der User wird also getäuscht. Aus diesem Grund verstößt Frame-Linking nach Auffassung etwa des Oberlandesgerichts Düsseldorf regelmäßig gegen die guten Sitten des Wettbewerbs.

Anders ist das jedoch z.B. bei Suchmaschinen oder Internetportalen (z.B. baumarkt.de), wo über Frame-Links die Seiten anderer Anbieter einer bestimmten Branche aufrufbar sind. Dort kann der Nutzer, so die Gerichte, nicht über die Herkunft des Inhalts getäuscht werden, da er sich regelmäßig nicht für den Anbieter sondern nur für die Informationen interessiert.

Erscheinen Marken, Logos oder Firmennamen des Anbieters der verlinkten Seite- ohne dessen Zustimmung -, so sind regelmäßig Markenrechte im weitesten Sinne verletzt. Werden z.B. Texte einer fremden Website in die eigene durch Frame-Links integriert, z.B. ein medizinisches Online-Lexikon oder Reiseberichte einer e-paper-Ausgabe einer Zeitschrift, liegt eine unerlaubte Vervielfältigung und damit ein Urheberrechtsverstoß vor.

Das Argument bei den "guten" Hyperlinks, dass derjenige, der Inhalte öffentlich ins Netz stets damit rechnen muss, dass auf diese ein Link gesetzt wird, zieht beim Framing nicht. Denn hier erfolgt ja kein vollständiger Wechsel zur fremden Website.

Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass es häufig vom Einzelfall abhängt,. ob ein Link "gut" oder "böse" ist. Wer ganz sicher gehen will, dem kann daher nur dringend geraten werden, denjenigen, auf dessen Website ein Link gesetzt werden soll, vorher zumindest zu informieren. Bei Integration von fremden Webinhalten sollte die Erlaubnis eingeholt werden. Der Link-Anbieter kann hierzu beispielsweise eine Vereinbarung mit dem Betreiber der zu verlinkenden Website abschließen (ein sog. Linking-Agreement).

Linking Policy

Wer selbst nicht möchte, dass seine Website verlinkt wird, sollte dies klarstellen. Dies kann er z.B. durch eine ausdrückliche Erklärung, eine sog. "Linking Policy", tun, welche er auf seiner Homepage möglichst deutlich hervorgehoben - und von allen Unterseiten abrufbar - veröffentlicht. Es handelt sich im wesentlichen um spezielle Nutzungsbedingungen für die Inhalte der Website, wo klargestellt wird welche Art von Link akzeptiert wird.

Daneben gibt es natürlich zahlreiche technischen Möglichkeiten, unerwünschte Links auszuschalten.

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