Fast schon Volksglaube

Hartnäckige Rechtsirrtümer

15.05.2012

0,5 Promille, Rechnung

Bis 0,5 Promille darf man noch Auto fahren
Auch das stimmt nur eingeschränkt. Richtig ist, dass eine folgenlose Alkoholfahrt mit einem Kraftfahrzeug bis 0,5 Promille keine Bestrafung nach sich zieht. Kommt es jedoch zu einem Unfall und drängt sich ein Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und Unfall auf, so muss der Fahrer auch schon bei einem niedrigeren Alkoholgehalt als 0,5 Promille mit einer Strafe rechnen.

Der Letzte muss zahlen
Deswegen braucht man jedenfalls die Kneipe nicht vorzeitig zu verlassen. Keiner muss das bezahlen, war er nicht selbst bestellt hat. Der Wirt kann nicht verlangen, dass die Getränke anderer mit bezahlt werden.(cm)

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