Online-Händler werden erneut belastet

Hinsendekosten bei Widerruf müssen erstattet werden

23.08.2010

Widerrufsbelehrung abändern?

Gemäß § 1 Nr. 10 BGB-Informationspflichtenverordnung ist über die Rechtsfolgen des Widerrufsrechtes zu belehren. Die Frage, ob die Erstattungsfähigkeit der Hinsendekosten im Falle des Widerrufes in die Widerrufsbelehrung mit aufgenommen werden sollte, halten wir für ungeklärt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die jetzige Widerrufsbelehrung (Stand April 2010) noch den Status einer Verordnung hat, während sie am 11.06.2010 in Gesetzesform gefasst werden wird.

Tatsache ist jedenfalls, dass in den Widerrufsfolgen relativ ausführlich über die Erstattungsfähigkeit der Rücksendekosten informiert wird. Dies könnte dafür sprechen, dass auch auf die Erstattungsfähigkeit der Hinsendekosten hingewiesen werden sollte. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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