Viele Arbeitsplätze sind heutzutage mit einem Internetanschluss ausgerüstet. Was liegt somit näher, als den betrieblichen Internetanschluss für den privaten E-Mail-Verkehr, Ebay-Auktionen oder einfach für einen Blick in das aktuelle Kinoprogramm der Heimatstadt zu nutzen? Je nach Einzelfall beziehungsweise Inhalt der privat genutzten Internetinhalte kann hierbei jedoch das Arbeitsverhältnis auf dem Spiel stehen.
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung des beruflichen Internetanschlusses. Nutzt er den Internetanschluss trotzdem privat, müssen die Rechtsfolgen hieraus mit einem "Kommt darauf an" beantwortet werden.
Die bisher bekannte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Frage der meist fristlosen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz orientiert sich aus der schon seit längerem bestehenden Rechtsprechung zur privaten Telefonnutzung am Arbeitsplatz.
Grundsätzlich wird man unterscheiden, ob es hinsichtlich der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ein Verbot des Arbeitgebers gab, entsprechende betriebliche Übungen, Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Grundsätzlich liegt es somit in der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers, ob er die private Internetnutzung duldet.