Trau, schau, wem ...

"Ist er wirklich krank oder tut er nur so?"

23.07.2010

Wurde der "Kranke" untersucht?

Besonders, wenn der Arzt die Bescheinigung ausgestellt hat, ohne den Arbeitnehmer zu untersuchen, ist die Richtigkeitsvermutung der Bescheinigung zumindest erschüttert.

Ebenso gibt eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungstag liegenden Tag sowie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit, soweit die Rückwirkung zwei Tage übersteigt, Anlass, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert anzusehen (LAG Köln, Urteil v. 17.4.2002, 7 Sa 762/01).

Die Vermutung der Arbeitsunfähigkeit kann erschüttert sein, wenn der Arbeitnehmer seine Krankmeldung für den Fall androht, dass er an einem bestimmten Tag eine gewünschte Arbeitsbefreiung nicht erhält.

Auch wenn ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber den Betrieb verlässt und in den folgenden zwei Monaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von fünf Ärzten dem Arbeitgeber vorlegt, die er zeitlich lückenlos jeweils wegen anderer Beschwerden konsultiert hat, erschüttert dies den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (LAG Hamm, Urteil v. 10.9.2003, 18 Sa 721/03).

Ebenso begründen drei aufeinanderfolgende Erstbescheinigungen von zwei unterschiedlichen Ärzten, nach inhaltlicher Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, vorheriger Eigenkündigung samt Mitnahme sämtlicher persönlicher Gegenstände aus dem Betrieb am letzten tatsächlichen Arbeitstag, gut sechs Wochen vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (LAG Niedersachsen, Urteil v. 7.5.2007, 6 Sa 1045/05).

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