Trau, schau, wem ...

"Ist er wirklich krank oder tut er nur so?"

23.07.2010

Medizinischen Dienst gemieden?

Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer einer Anordnung der Krankenkasse zur Untersuchung beim Medizinischen Dienst nicht nachgekommen ist oder während eines Auslandsaufenthalts seinen Rückflug verschiebt und kurze Zeit später eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, die mit dem späteren Rückflugtermin korrespondiert (LAG Hamm, Urteil v. 8.6.2005, 18 Sa 1962/04).

Schließlich kann auch das Verhalten des Arbeitnehmers während der attestierten Arbeitsunfähigkeit dazu führen, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird.

Beispiel: Leistet der Arbeitnehmer etwa Arbeiten in seinem eigenen Unternehmen oder bei anderen Arbeitgebern, ist der Beweiswert als erschüttert anzusehen.

Auf der anderen Seite ist ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich nur zu Hause aufzuhalten. Aus normalen Verhaltensweisen wie Einkaufen, Spazierengehen etc. sind grundsätzlich keine negativen Rückschlüsse im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit gezogen werden. (oe)

Quelle: www.haufe.de/recht

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