Forderungsmanagement im Mittelstand

Keine Schonfrist für Geschäftsfreunde

10.07.2008
Persönlich geprägte Geschäftsbeziehungen verleiten dazu, nachsichtig mit der Begleichung offener Forderungen umzugehen. Ein Fehler, meint Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann.

Zahlungsverzögerungen bereiten der deutschen Wirtschaft weiterhin große Probleme. Häufig unterschätzen gerade Mittelstandsunternehmen die geschäftskritischen Auswirkungen eines unzureichenden Debitorenmanagements. Persönlich geprägte Geschäftsbeziehungen verleiten dazu, nachsichtig mit der Begleichung offener Forderungen umzugehen. Viele Firmen verfügen über ein inkonsequentes Mahnwesen, das ihnen immens schaden kann. Säumige Schuldner tendieren dazu, vorrangig an Gläubiger zu zahlen, die ihre Forderungen mit Nachdruck anmahnen.

Durch hohe Außenstände geraten Mittelstandsunternehmen leicht in eine wirtschaftliche Schieflage. Ein systematisches und aktives Forderungsmanagement ist heute eine zentrale und von der Unternehmensgröße unabhängige Managementaufgabe. Sie beginnt bei einer Bonitätsprüfung, die sowohl Neu- als auch Bestandskunden umfasst und fortlaufend aktualisiert wird. Zudem empfiehlt sich eine firmenindividuelle Analyse der Zahlungsmoral, die bei Bedarf von Vertriebsmitarbeitern einsehbar ist. So können Risiken frühzeitig erkannt und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden.

Das gute Verhältnis zum Geschäftsfreund trübt in vielen Fällen die eigene Wahrnehmung von Krisensignalen. Aus wirtschaftlichem Druck können selbst enge Geschäftsfreunde Übereinkommen vorschlagen, die geschäftskritisch sind. Grundsätzlich sollten stets wirksame Vorkehrungen getroffen werden, um möglichst frühzeitig die Anzeichen einer bevorstehenden Insolvenz zu erkennen. "Ein erfolgreiches Forderungsmanagement beweist sich nicht in der Schadensbegrenzung, sondern in der Vermeidung verlustbringender Geschäfte", betont DHPG-Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann aus seiner langjährigen Praxiserfahrung. "Auch bei langjährigen Geschäftspartnern zählen klare Zahlungsfristen und eine systematische Risikoprüfung zum Pflichtprogramm." Kommt es letztlich zu einer Insolvenz des Geschäftspartners, verringert sich mit einer zunehmenden Zahl von Gläubigern die Chance auf einen Forderungsausgleich.

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