Forderungsmanagement im Mittelstand

Keine Schonfrist für Geschäftsfreunde

10.07.2008

3. Ansprüche durchsetzen: Werden offene Forderungen gegen Geschäftspartner nur zögerlich verfolgt, steigt das Risiko, diese überhaupt zu realisieren. Bleiben nachdrückliche Zahlungsaufforderungen erfolglos, sollte gegen den Schuldner nach rechtlicher Prüfung zügig ein Klage- oder Mahnverfahren eingeleitet werden. Im Insolvenzfall ist dringend Eigeninitiative erforderlich: Der Insolvenzverwalter fordert nicht dazu auf, bestehende Sicherungsrechte geltend zu machen.

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