Arbeitsrechtliche Entscheidungen

Kommentierte Rechtsprechung, Teil 6

26.10.2012
Welche Bedeutung arbeitsrechtliche Urteile für die Praxis haben, erläutert Christoph J. Burgmer. Im Detail: Verstoß gegen Unterrichtungspflicht, Betriebsübergang sowie Urlaubsabgeltungsanspruch.
Statt in die Ferien zu fahren, können sich Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Urlaub auch abgelten lassen.
Statt in die Ferien zu fahren, können sich Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Urlaub auch abgelten lassen.
Foto: Yuri Arcurs - shutterstock.com

In den drei kommentierten Urteilen geht es um die Themen Schadensersatz beim Verstoß des Betriebsübernehmers gegen die Unterrichtungspflicht, Anfechtung des Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang sowie Urlaubsabgeltungsanspruch - Tarifliche Ausschlussfristen.

Urteil 1: Schadensersatz beim Verstoß des Betriebsübernehmers gegen die Unterrichtungspflicht
Gericht: LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.02.2012, 1 Sa 221d/11

Leitsatz:

Informiert der Erwerber den Arbeitnehmer und unter Umständen auch den Veräußerer nicht über einen Betriebsübergang, und erhebt der Arbeitnehmer im Glauben an die angekündigte Betriebsstilllegung keine Kündigungsschutzklage, kommt ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Erwerber nach den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB in Betracht.

Bedeutung für die Praxis:

Das LAG Schleswig Holstein hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt, wenn der Erwerber seinen Informationspflichten nach § 613a Abs. 5 BGB nicht nachkommt. Der Erwerber muss den Arbeitnehmer daher über den Betriebsübergang informieren. Unterlässt er dies und erhebt der Arbeitnehmer im Glauben an die Betriebsstilllegung keine Kündigungsschutzklage, kann der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis wieder neu begründet wird. Dafür muss aber das Arbeitsverhältnis auch von dem Betriebsübergang erfasst sein.

Urteil 2: Anfechtung des Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang
Gericht: BAG, Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 220/11

Leitsatz:

Verschweigt der Arbeitgeber bei der Unterrichtung über einen Betriebsübergang wider besseres Wissen und erkennbar in der Absicht, den Arbeitnehmer im Unklaren zu lassen, um ihn zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu bewegen, so kann der Arbeitnehmer den Widerspruch wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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