Auch für KMUs sinnvoll

Kurzarbeit wird immer beliebter

28.07.2009

Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat jüngst einige Maßnahmen in die Wege geleitet, um Kurzarbeit zu fördern und dadurch Entlassungen zu verhindern. So trat beispielsweise am 1. Januar 2009 eine neue Verordnung über die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld in Kraft, durch die die mögliche Bezugsdauer auf 18 Monate verlängert wurde. Diese Verlängerung soll für alle Arbeitnehmer gelten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Laufe des Jahres 2009 entsteht.

In dem von der Bundesregierung am 13.Januar 2009 beschlossenen "Konjunkturpaket II" sind weitere Maßnahmen zur Förderung von Kurzarbeit vorgesehen. So sollen Arbeitgeber bei Kurzarbeit in den Jahren 2009 und 2010 die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Für Zeiten der Qualifizierung der Arbeitnehmer während Phasen der Kurzarbeit sollen den Arbeitgebern auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge sogar in voller Höhe erstattet werden.

Schließlich sollen Minusstunden auf Arbeitszeitkonten keine Voraussetzung zur Erlangung von Kurzarbeitergeld mehr sein müssen, sodass auch der sofortige Antrag auf Kurzarbeitergeld möglich ist, ohne vorher positive Arbeitszeitkonten abbauen zu müssen.

Sicherlich ist Kurzarbeit nur ein temporäres Hilfsmittel, und wenn die Wirtschaftskrise länger als erwartet andauert, werden die Unternehmen trotzdem aus wirtschaftlichen Gründen zur Aussprache von Kündigungen übergehen müssen, betont Hauptvogel. Aber glücklicherweise erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute eine zwar harte, aber nur recht kurze Rezession. Deshalb ist es durchaus verständlich, ja sogar empfehlenswert, wenn Unternehmen versuchen, mithilfe von Kurzarbeit über diese Durststrecke hinwegkommen zu können.

Da bei der Einführung von Kurzarbeit zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten sind, sollte bereits im Vorfeld dieser Entscheidung auch fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden, um rechtliche Fehler oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ausgewiesene Spezialisten für Arbeitsrecht sind in der Regel an dem Zusatz "Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu erkennen, wie sie in überwiegender Zahl u. a. auch im VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) organisiert sind. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll., Stuttgart, Tel.: 0711/30 58 93-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de

Christoph J. Hauptvogel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, VdAA-Vizepräsident, c/o Kanzlei Graf von Westphalen, München, Tel.: 089 689077-56, E-Mail: christoph.hauptvogel@grafvonwestphalen.com, Internet: www.grafvonwestphalen.com und www.vdaa.de

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