Landgericht Bielefeld stoppt Abmahnwelle gegen Onlineshops

10.07.2006
Ein Richterspruch hat die jüngste Abmahnwelle gegen Online-Shops vorläufig gestoppt.

Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops waren rund 700 Shopbetreiber von der "zweifelhaften Abmahnwelle" betroffen.

Die Abmahnungen waren alle innerhalb weniger Tage im März ergangen. Anlass waren angeblich nicht rechtskonforme Details bei den Preisauszeichnungen der Onlineshops. Statt allerdings die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 760 Euro zu bezahlen, gingen einige Onlineshops in die Gegenoffensive und klagten ihrerseits.

Trusted Shops hatte eine Liste mit knapp 100 betroffenen Onlinehändlern zusammengestellt und so zu dem Erfolg beigetragen. Denn in der belegten massenhaften Abmahnung sieht das Landgericht Bielefeld - so die Urteilsbegründung - "gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch". Außerdem hegt das Gericht den Verdacht auf "sachfremde Motive" von Digital WorldNet, da "sehr fraglich" sei, ob die "geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az: 15 O 53/06).

Zur Startseite