Landgericht Bielefeld stoppt Abmahnwelle gegen Onlineshops

10.07.2006

Gleichwohl sind weitere Abmahnwellen denkbar. Justiziar Föhlisch: "In Deutschland ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - immer noch völlig legal, dass Anwälte bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße vierstellige Honorarrechnungen stellen und allein auf diese Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries, das Anwaltshonorar in bestimmten Fällen auf 50 bis 100 Euro zu begrenzen, geht noch nicht weit genug." Zypries hatte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln scharfe Kritik an der Abmahnpraxis einiger Anwälte geübt und angekündigt, die Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten bei einfachen Urheberrechtsverstößen zu deckeln. Von dieser Regelung würden gewerbliche Händler jedoch nicht profitieren. (mf)

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