Abhängig beschäftigt oder selbstständig?

Mitarbeitende Ehefrau – was zu beachten ist

29.06.2010

Arbeitsvertrag mit typischen Merkmalen

Für eine abhängige Beschäftigung spricht auch der zwischen der Ehefrau und der GmbH geschlossene Arbeitsvertrag, der sämtliche typischen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist. Die GmbH kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass der Arbeitsvertrag nur aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen und tatsächlich nicht gelebt worden ist, da Arbeitsverträge nicht nach Individualnützlichkeit steuerrechtlich und sozialrechtlich unterschiedlich ausgelegt werden. (oe)

Der Autor Stefan Engelhardt ist Rechtsanwalt und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Kontakt:

Stefan Engelhardt, Roggelin & Partner, Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg, Tel.: 040 769999-36, E-Mail: stefan.engelhardt@roggelin.de, Internet: www.roggelin.de

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