Darauf müssen Sie vorbereitet sein

Neue Verpackungsverordnung kommt

08.04.2008

Mit anderen Worten:

Irgendjemand in der Lieferkette muss an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Dies kann entweder der Internethändler sein, derjenige, von dem der Händler die Ware bezieht oder derjenige, der die Verpackung herstellt, in der der Internethändler seine Ware versendet. Die untechnisch von uns einmal genannte "Versandverpackung" ist im Rechtssinne eine so genannte Serviceverpackung und somit auch eine Verkaufsverpackung, für die eine Entsorgungspflicht gilt. Dies betrifft bspw. Karton, Packpapier oder Füllmaterial, mit dem die Ware versandt wird.

Zukünftig darf somit keinerlei Verpackung an den Verbraucher übergeben werden, die nicht Bestandteil eines Rücknahmesystems ist. Eine entsprechende Zuwiderhandlung ist nicht nur wettbewerbswidrig sondern kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Geldbuße kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.

Die praktischen Folgen:

Während es bisher dem Versandhandel in erster Linie darum ging, abmahnsicher zu den Rücknahmepflichten zu informieren, sehen die Verpflichtungen doch sehr viel anders aus, wenn die Verpackungsverordnung, wie geplant geändert wird. Ggf. tritt die Änderung der Verpackungsverordnung schon Anfang 2008 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich jeder Internethändler Gedanken über die Entsorgung von Verkaufsverpackungen machen. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, dass dies bei vielen Händlern bisher nicht erfolgt ist. Es bleiben somit für den Internethändler 2 Alternativen:

Zum einen besteht, wie jetzt auch schon, die Möglichkeit, ausschließlich Verpackungen zu verwenden, bei denen sich der Hersteller an einem Entsorgungssystem angeschlossen hat. Da viele Internethändler Ware selbst importieren oder aus dem Ausland beziehen, scheidet diese Alternative zum einen nach unserer Auffassung aus Praxisgründen aus. Wir wissen zudem, dass gerade die Verpackung, in der die Ware versandt wird, in der Regel nicht bei einem flächendeckenden Entsorgungssystem angemeldet ist. Nach unserer Kenntnis gibt es auch kaum Anbieter, die derartige Verpackungen für Versandhändler anbieten.

Es läuft letztlich darauf hinaus, dass sich sämtliche Händler an einem Entsorgungssystem beteiligen müssen.

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