Darauf müssen Sie vorbereitet sein

Neue Verpackungsverordnung kommt

08.04.2008

Zurzeit anerkannte Entsorgungssysteme werden zum einen von der "Duales System Deutschland GmbH", der "Interseroh AG" und der "Landbell AG" angeboten. Da sich für die Entsorger ein vollkommen neuer Markt eröffnet, sind neue Anbieter am Start, die ebenfalls Entsorgungssysteme aufbauen wollen. Der französische Konzern Veolia baut zurzeit ein eigenes duales System unter dem Namen "Verlo" auf, das bereits in Hamburg und Bremen als Betreiber zugelassen ist. Eine bundesweite Sammelerlaubnis wird angestrebt.

Internethändler sollten sich frühzeitig um entsprechende Informationen bemühen, um auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung sicher handeln zu können, während nach der jetzigen Rechtslage eine fehlende Beteiligung an einem Entsorgungssystem mit entsprechenden Hinweisen im Internetauftritt und in der Warensendung selbst ausgeglichen werden kann, da zukünftig ein entsprechender Nachweis der Beteiligung an Entsorgungssystemen Voraussetzung für einen Internethandel sein. Da Produkte, die an Verbraucher abgegeben werden und bei den die Verpackung in irgendeiner Form nicht Gegenstand eines Entsorgungssystems ist, nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden dürfen, kann dies wettbewerbsrechtlich gesehen, schnell einem Verkaufsverbot gleichkommen. Nach unserer Auffassung gibt es 2 Faktoren, die Internethändler in diesem Zusammenhang berücksichtigen sollten. Dies ist zunächst einmal der Preis, der für die Entsorgungsleistung eines anerkannten Entsorgungssystems gefordert wird. Auch der bürokratische Aufwand auf der anderen Seite sollte nicht unterschätzt werden, so dass dies ebenfalls ein Faktor sein dürfte, der für die Entscheidung, welcher Entsorger zukünftig gewählt wird, von Bedeutung sein kann.

Der Autor: Johannes Richard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock. Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22, Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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