Übergangsfrist bis zum 04.11.2011

Neues Muster zur Widerrufsbelehrung

01.09.2011

Theorie und Praxis

So weit die Theorie - in der Praxis dürfte es dem Verkäufer schwerfallen nachzuweisen, dass Schuhe bei einer Hochzeit getragen wurden oder ein Kommunionskleid einmalig genutzt wurde. Gleiches gilt auch für die Mitnahme einer Kamera in einen Urlaub, der weniger als zwei Wochen dauert.

Der Gesetzgeber vertritt ferner die Ansicht, dass eine entsprechende Prüfung bei Öffnen einer Verpackung, bei der dies nach Verkehrssitte nicht üblich ist (z. B. Hygiene-Artikel, verschweißte Medikamente) zu einer Wertersatzpflicht führt, da eine derartige Prüfung auch im Ladengeschäft nicht vorgenommen werden kann. Dies hat die Rechtsprechung bisher anders gesehen.

Übergangsregelung bis zum 04.11.2011 eingeführt

Bei der letzten sehr grundsätzlichen Änderung des Widerrufsrechtes zum 11.06.2010 hat der Gesetzgeber keine Übergangsregelung vorgesehen. Nunmehr besteht eine Übergangsregelung von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die entsprechenden Widerrufsbelehrungen müssen somit bis spätestens zum 04.11.2011 abgeändert sein. Solange das alte Belehrungsmuster verwendet wird, gilt für den Händler natürlich auch noch die "alte" Regelung zum Wertersatz.

Konkrete Änderung der Widerrufsbelehrung

Für alle Internethändler, die eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung im Fernabsatz benutzen, geht an der Änderung der Widerrufsbelehrung kein Weg vorbei. Durch Formulierungsänderungen sowie die Änderung der Paragraphenkette in der Widerrufsbelehrung über die kann die alte Widerrufsbelehrung auf keinen Fall dauerhaft weiter verwendet werden. Ergänzend wird das Wort "auch" im Zusammenhang mit dem Hinweis aufgenommen, dass der Widerruf auch durch Rücksendung der Sache erfolgen kann. In die 40-Euro-Klausel wird das Wort "regelmäßigen" mit aufgenommen. In den Widerrufsfolgen werden die Formulierungen zum Wertersatz geändert.

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