Nicht wettbewerbswidrig!

Neues Urteil zur fehlenden Mehrwertsteuerangabe im Internet

08.07.2008

Unabhängig davon empfehlen wir auch weiterhin, über die Mehrwertsteuer bei eBay oder in Internetshop zu informieren.

Am Rande sei angemerkt, dass sich das OLG Frankfurt auch zur Angabe von Liefer- und Versandkosten geäußert hat. Diese müssen auch weiterhin angegeben werden, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird, bspw. durch eine Information in der Artikelbeschreibung oder einen sogenannten sprechenden Link ("zzgl. Versandkosten").

Kontakt und weitere Informationen: Johannes Richard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock. Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22, Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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