Im finanziellen Würgegriff von eBay

Noch länger aufs Geld warten?

21.03.2012

Wie funktioniert die neue eBay-Zahlungsabwicklung rechtlich?

eBay hat "ergänzende Geschäftsbedingungen" für die Nutzung von eBay als Verkäufer veröffentlicht. Diese Bedingungen gelten für alle Mitglieder, die sich ab dem 28.02.2012 erstmalig bei eBay anmelden, für andere Mitglieder nach Übersendung der ergänzenden Bedingungen per E-Mail.

Es gibt plötzlich einen zusätzlichen Vertragspartner des Verkäufers, nämlich die eBay Services S.A.R.L. in Luxemburg. Und hier wird es interessant: Gemäß § 1 Abs. 2 der ergänzenden eBay-AGB verkauft der Verkäufer seine Forderungen gegen eBay-Mitglieder, die Artikel bei ihm erwerben, an eBay Services und tritt diese an eBay Services in Form eines Forderungskaufes ab. Die Zahlung des Kaufpreises und der angegebenen Versandkosten durch den Käufer erfolgt in diesem Fall an eBay Services über die von eBay Services akzeptierten Zahlungsmethoden.

"Verkaufspreis" des Verkäufers für diesen Forderungskauf ist nach Eingang der vollständigen und fristgerechten Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer und "nach Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist" der Bruttowert der Forderung. "Eine Verzinsung zugunsten des Verkäufers findet nicht statt." so die ergänzenden eBay AGB wörtlich. § 3 der ergänzenden Geschäftsbedingungen regelt Einzelheiten des Verkaufes und der Abtretung von Forderungen des Verkäufers gegen Käufer an eBay.

Wie sollten Händler damit umgehen?

Der Forderungsverkauf gilt nicht bei der Zahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung", "Nachnahme" oder "Andere - Zahlung direkt an den Verkäufer" (soweit verfügbar).Diese Zahlungsmethoden sind somit die einzige Möglichkeit für Verkäufer, die erzwungene Forderungsabtretung an eBay zu umgehen. Wann "Andere - Zahlung direkt an den Verkäufer" verfügbar ist und ob dies eine Möglichkeit ist, dem finanziellen Würgegriff von eBay zu entgehen, können wir an dieser Stelle noch nicht genau beurteilen.

Im Übrigen stehen der Forderungsverkauf und die Abtretung unter der auflösenden Bedingung der Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Käufer innerhalb einer Frist von 30 Tage. Mit anderen Worten: Nach 30 Tagen muss sich der Verkäufer selbst um die Einziehung seiner Forderung kümmern. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass ein bei eBay geschlossener Kaufvertrag noch nicht automatisch dadurch hinfällig wird, dass der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Inkassotätigkeit durch eBay offensichtlich nicht beabsichtigt ist. Letztlich gibt es im Sinne der Verkäufer keinerlei (Gegen-)Leistungen für diesen weitreichenden Forderungsverkauf, so unser Eindruck.

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