Im finanziellen Würgegriff von eBay

Noch länger aufs Geld warten?

21.03.2012

Private Verkäufer

Bei privaten Mitgliedskonten erfolgt eine Auszahlung auf ein PayPal-Konto sieben Tage nach der Versandmitteilung.Bei einer Auszahlung auf einem Bankkonto werden die Auszahlungsbeträge immer dienstags ausgezahlt. Am ersten Dienstag nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist wird die Auszahlung getätigt. Die Frist beginnt, wenn der Artikel als "verschickt" markiert wurde. Wenn ein Artikel nicht als verschickt markiert wird, wird das Geld 28 Tage nach Zahlungseingang ausgezahlt.

Auszahlungsfristen für gewerbliche Mitgliedskonten

Die Auszahlung wird am Tag nachdem der Artikel als "verschickt" markiert wurde, über die gewählte Auszahlungsmethode (PayPal oder Bankkonto) ausgezahlt.Dies gilt jedoch nur in folgenden Fällen:

- Das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs eines Artikels aktiv.

- Es wurden bereits mindestens 25 Artikel verkauft.

- Der Gesamtwert aller verkauften Artikel beläuft sich auf mehr als 200,00 Euro.

- Das Mitgliedskonto erfüllt den Mindeststandard für Verkäufer.

Was passiert, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind?

In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag sieben Tage nach dem voraussichtlichen Liefertermin ausgezahlt. Der voraussichtliche Liefertermin wird anhand der maximalen Versanddauer für die verwendete Versandmethode ermittelt. Hier spielt dann wiederum die Übersicht über Standardlieferzeiten und gewählte Versandmethoden eine Rolle. Auch in diesem Fall wird ein Auszahlungsbetrag in allen Fällen 28 Tage nach Zahlungseingang bei eBay ausgezahlt.

Auszahlung bei Problemfällen

Bei Käuferschutzfällen, Rückbuchungen oder Fällen mit hohem Risiko entscheidet eBay nach eigenem Gutdünken, wann ausgezahlt wird.

- eBay Services S.a.r.L. darf mit eBay Gebühren von eBay Europe S.àr.l. verrechnen

- Gemäß § 5 Nr. 1 der AGB behält sich eBay Services vor, "in Zukunft" die eBay gemäß § 5 der eBay-AGB zustehenden fälligen Gebühren und Provisionen im Wege der Aufrechnung geltend zu machen und diese jeweils von den an den Verkäufer auszuzahlenden Beträgen abzuziehen. Was man einmal hat, gibt man somit nur ungern wieder her.

Diese Konstruktion ist insofern "interessant", als eBay Services gar nicht das Unternehmen ist, das gegenüber dem Verkäufer entsprechende Gebühren geltend machen kann. Die Gebühren sind nicht dort, sondern beim Plattformbetreiber eBay Europe S.àr.l. angefallen.

Eine Aufrechnung kann eigentlich nur mit eigenen Gebühren oder Forderungen erfolgen. Eine Abtretung dieser Gebühren von eBay als Plattformbetreiber an die eBay Services S.A.R.L. wird jedoch an keiner Stelle erwähnt. Dies ist letztlich vergleichbar mit einer Bank, bei der sich der Kunde bereit erklären muss, dass sein Kontoguthaben mit angeblichen oder tatsächlichen Gebühren eines anderen Unternehmens der Bank verrechnet wird, und zwar nur aufgrund des Umstandes, dass die beiden Unternehmen gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind. Würden Sie Ihr Konto bei so einer Bank führen?

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