CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 2

Regelkreis Beteiligungsfinanzierung

27.07.2011

Investorenansprache

Die Investorenansprache sollte stets indirekt erfolgen, unabhängig davon, wie erfahren der Unternehmer in Sachen Finanzierung selbst ist. Dies hat verschiedene Gründe:

Erstens ist es Aufgabe des Unternehmenslenkers, sich auf das Geschäft zu konzentrieren, damit aus der Business-Planung Realität wird. Zweitens ist das Vorhaben zu wichtig, um es mit "gesundem Halbwissen" anzugehen. Drittens lässt sich durch einen Mittler die Anonymität so lange wie gewünscht wahren, um nicht der Konkurrenz eine Steilvorlage für etwaige Gerüchte zu liefern. Viertens ist durch den Einsatz eines Beraters ein "Good-Guy / Bad-Guy"-Rollenspiel möglich. In der mehrmonatigen Verhandlungsphase bleiben divergierende Ansichten nicht aus. Ein guter Berater übt eine Pufferfunktion aus, damit das Verhältnis zwischen Unternehmer und Finanzier nicht beschädigt wird.

Die Ansprache erfolgt in der Regel über einen sogenannten Investment Case Fact Sheet. Dieser stellt ein Substrat des umfangreichen Investment Case Fact Books / Präsentation dar und wird folglich als Letztes und nicht als Erstes erstellt. Im Sinne eines Executive Summaries werden die wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Die Kunst besteht darin, so viel wie nötig mitzuteilen um Interesse zu wecken, ohne Rückschlüsse auf das spezifische Unternehmen zuzulassen.

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