CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 2

Regelkreis Beteiligungsfinanzierung

27.07.2011

Due Diligence - Prüfung auf Herz und Nieren

Due Diligence, also die Sonderprüfung, dient dem Kapitalgeber dazu, zu überprüfen, ob die getroffenen Aussagen stimmen und stimmig sind. Die Technical, Financial, Legel und ggf. Tax Due Diligence hat also zwei Aufgaben: die historischen beziehungsweise gegenwartsbezogenen Angaben auf Unregelmäßigkeiten in der Bilanz etc. zu prüfen und die Business-Planung zu validieren.

Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, und am besten ist die Erklärung des veräußernden Unternehmens. Um zu vermeiden, dass wesentliche Verträge wie Pensionszusagen "vergessen" werden, lassen sich die Wirtschaftsprüfer eine Vollständigkeitserklärung vom Kapitalsuchenden mit entsprechenden Garantie-/Regressansprüchen unterschreiben. Dies ist zum einen legitim, um den Investor zu schützen, und zum anderen eine wichtige Absicherung des Wirtschaftsprüfers, der in nicht unerheblichem Maße für Prüfungsfehler haftet.

In puncto Planung gilt: Plausibilität ist Trumpf: Weder die Experten der Wirtschaftsprüfer noch die der Kapitalsuchenden können die spezifische Planung so gut verifizieren wie das Unternehmen, das es erstellt hat. Je besser die Planung "bottom-up" geplant ist, also von konkreten Angeboten und Kundenverträgen ausgeht, desto höher ist die Plausibilität. Der Cross-Check erfolgt über Marktdaten: Wenn ein Unternehmen abzüglich Basiseffekten plant, um 50 Prozent zu wachsen, der Markt nach Einschätzung von Research-Unternehmen aber nur um fünf Prozent zulegen soll, dann gibt dies zumindest Anlass zu detaillierten Nachfragen.

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