Rente mit 67: Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen?

16.04.2007
Von Dr. Christian
Im Rahmen der Diskussionen um die Rente mit 67 wurde ein Aspekt kaum erörtert: zahlreiche Arbeitsverhältnisse enden laut Vertrag automatisch der Vollendung des 65. Lebensjahres. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt Arbeitsrechtspezialist und Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn.

Nun ist es endgültig beschlossene Sache: das Renteneintrittsalter wird ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Nachdem der Deutsche Bundestag am 09.03.2007 die Anhebung des Renteneintrittsalters entschieden hat, billigte auch der Bundesrat am 30.03.2007 die Neuregelung (abgedruckt in BT-Drucks. 16/3794).

Im Rahmen der heftigen Diskussionen um die Rente mit 67 wurde bislang ein Aspekt so gut wie gar nicht erörtert: zahlreiche Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung des 65. Lebensjahres endet. Bedeutet dies nun, dass der Arbeitsvertrag endet, bevor der Arbeitnehmer das neue Renteneintrittsalter erreicht hat? Muss er ab seinem 65. Lebensjahr sogar mit Arbeitslosigkeit oder mit Rentenkürzungen rechnen? Grund genug, die sich daraus ergebende Fragestellung juristisch einmal näher zu beleuchten.

Entgegen einer langläufigen Meinung endet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters. Es bedarf vielmehr zur Beendigung des Vertragsverhältnisses eines konkreten Beendigungsaktes, also einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Auf der anderen Seite wird das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze sowohl vom Gesetz als auch von der Rechtsprechung nicht schematisierend als personenbedingter Kündigungsgrund angesehen. Um die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten zu umgehen, ist in zahlreichen Arbeitsverträgen geregelt, dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Erreichen eines bestimmten Alters endet. Diese so genannten Altersgrenzenklauseln haben daher eine eigenständige Funktion und sollten in keinem Arbeitsvertrag fehlen.

Zur Startseite