Gesetzliche Informationspflichten

Satire oder Verbraucherschutz?

24.04.2008

Auch Sportboote benötigen ein Schild zur Abfallentsorgung

Eine weitere gesetzliche Vorschrift liest sich ebenfalls wie Satire: Anlage 5, Regel 9, Absatz 1 des "Marpol"-Übereinkommens verlangt, das auf jeden deutschen Schiff ab 12 Meter Gesamtlänge, Aushänge über die anzuwendenden Vorschriften zur Beseitigung von Müll angebracht werden müssen. Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 9 der Marpol-Zuwiderhandlungsverordnung mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 Euro geahndet werden kann. Der Deutsche Motor Yacht Verband (DMYV) wies kürzlich darauf hin, dass dabei auch Sprachregelungen zu beachten sind. Während auf der Ostsee ein deutschsprachiger Aufkleber genügt, sei im weiteren Seegebiet die zweisprachige Kurzfassung über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe erforderlich. Natürlich stellt die illegale Abfallentsorgung in Meeren ein erhebliches Umweltproblem dar und ein Hauptverursacher ist auch tatsächlich der Schiffsverkehr. Welchen Beitrag mehrsprachige Hinweisschilder in Sportbooten zur Beseitigung dieses Problems leisten sollen, bleibt aber ebenso fraglich wie die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Wasserschutzpolizei, inflationäre Bußgelder wegen Nichtanbringung von Hinweisschildern durchzusetzen?

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