Sichere Verträge: Elektronische Signatur in der Praxis

07.03.2006

PDF-Dokumente

In der Praxis hat sich im Geschäftsverkehr zum plattformunabhängigen Austausch von Dokumenten und Vertragstexten das pdf-Format durchgesetzt. Die Software-Hersteller haben hierauf reagiert und spezielle Programme zur Dokument-internen Signaturablage bereitgestellt: Die elektronische Signatur wird in das pdf-Dokument in einen dafür vorgesehenen Bereich eingebettet und kann bei Bedarf angezeigt werden, dies sogar bei Mehrfachsignaturen. Dadurch müssen die Signaturen, die ja selbst auch Dateien sind, nicht gesondert gehalten und verwaltet werden. Außerdem können so auch ganz gezielt spezielle Teile des Dokumentinhalts signiert werden (sog. "Content-Signatur"). Bei pdf-Dokumenten ist ebenfalls zu prüfen, ob die Signatur den rechtlichen Anforderungen, die für den jeweiligen Einsatzzweck gelten, genügen: So ist die Content-Signierung eines pdf-Dokuments durch Acrobat oder Adobe Reader Plug-Ins zur Zeit für qualifizierte elektronische Signaturen zwar technisch aber rechtlich nicht möglich, da der interne Betrachter von Acrobat und Adobe Reader von der Bundesnetzagentur noch nicht als sichere Anwendungskomponente im Sinne des Signaturgesetzes zertifiziert wurde. Es existiert aber seit kurzem - gemäß Bestätigungsurkunde des BSI (Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik) vom 24.11.2005 - ein pdf-Plugin, das die Anforderungen des Signaturgesetzes (SigG) erfüllt: Das BSI hat die Signaturlösung der OPENLiMiT SignCubes AG für Adobe Acrobat und den Adobe Reader nach den international anerkannten Sicherheitskriterien "Common Criteria" zertifiziert, so dass damit elektronische Signaturen zu Dokumenten im pdf-Format erstellt werden können, die den Anforderungen des BGB, des SigG und der ZPO genügen und damit nicht nur die Urheberschaft des Dokuments belegen, sondern auch die Beweiskraft des jeweiligen elektronischen Schriftstücks sichern.

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