"Arbeitsunfall" der besonderen Art

Smartphone samt Firmen-Mails futsch – was nun?

08.05.2013

Haftung des Arbeitnehmers

"Unter Umständen schon", sagt Carlos Drescher, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg. "Wenn der Arbeitnehmer dienstliche Daten mit Einwilligung seines Arbeitgebers auf seinem privaten Gerät nutzt und speichert, sollte er sich unbedingt um die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses hinsichtlich etwaiger Datenverluste und eine Versicherung seines Gerätes bemühen. Anderenfalls droht ihm beim Verlust beispielsweise seines Smartphones einschließlich firmeneigener Daten selbst ein Schaden und überdies die Haftung gegenüber seinem Arbeitgeber. Denn eine solche Haftung ist keineswegs ausgeschlossen. Je nach Grad der Fahrlässigkeit und dem Verhältnis zwischen der Höhe des Schadens und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers haftet dieser für Datenverluste.

Handelt der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig (verstößt er schwerwiegend gegen allgemein anerkannte Sorgfaltspflichten), dann haftet er für den aus dem Datenverlust resultierenden Schaden voll. In Fällen geringerer Fahrlässigkeit (also bei "normaler" Missachtung der üblichen Sorgfalt) erfolgt eine Quotelung der Haftung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Haftungshöchstgrenze errechnet sich aus der Differenz des monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers und der für ihn maßgeblichen Pfändungsfreigrenze über einen Zeitraum von fünf Jahren. Es zeigt sich also, dass die dienstliche Nutzung privater Geräte durchaus mit erheblichen Risiken behaftet sein kann."

Auch die Firma ist in der Verantwortung

Dies betrifft natürlich nicht nur den Mitarbeiter. "BYOD birgt Risiken für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber," so Drescher. "Firmen müssen dem Thema Sicherheit allerdings deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen."

"Schön einfach", bestätigt Toralv Dirro, EMEA Sicherheitsstratege bei McAfee Labs, "ist BYOD nur, wenn alles gut geht. Arbeitnehmer sollten sich umfassend informieren, bevor sie sich zu so einer Regelung entschließen. Ihnen muss klar sein, dass Sie sind dann zwar noch Besitzer des Telefons sind, einen Teil der Entscheidungshoheit über das Gerät jedoch abgeben müssen. Besonders die Fragen der Haftbarkeit gilt es im Vorfeld zu besprechen. Für Unternehmen gibt es zuverlässige Mobile-Device-Management-Systeme, wie z. B. McAfee Enterprise Mobility Management, die sicheren Zugang zu mobilen Anwendungen, Malware-Schutz, starke Authentifizierung und hohe Verfügbarkeit sicherstellen. Kleinere Unternehmen sind häufig nicht umfassend darüber informiert, welche Möglichkeiten sie haben und wie die Rechtslage genau aussieht. Das darf aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden."

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